Der Energielieferant
Aufgepasst!
Die EnEV 2016 ist mit der Ölheizung erfüllbar.
Neubauten müssen im Hinblick auf ihre energetische Qualität bestimmte Anforderungen erfüllen, die in erster Linie in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt sind. Ab 1.1.2016 gilt eine verschärfte EnEV. Betroffen ist sowohl die Energieeffizienz des Gebäudes als auch der Wärmeschutz der Gebäudehülle. Der höchstzulässige Jahresprimärenergiebedarf sinkt um 25 Prozent im Vergleich zur bisherigen Verordnung. Neben der EnEV sind auch die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zu erfüllen. Generell lässt sich sagen: Bauherren, die ihren Neubau mit einer Ölheizung planen, können die Vorgaben problemlos erfüllen. Es stehen zahlreiche Heizungsvarianten mit Öl-Brennwerttechnik zur Auswahl. Das ergab eine Untersuchung von iTG Institut für technische Gebäudeausrüstung Dresden und IWO. Angehende Hausbesitzer haben die freie Wahl, ob sie allein auf eine Öl- Brennwertheizung in Kombination mit einer sehr gut gedämmten Gebäudehülle setzen oder ob Sie die Ölheizung als Partner für Erneuerbare Energien in einer Hybridheizung nutzen wollen.
Quelle: IWO