Der Energielieferant
Aufgepasst
Keine Verschärfung der Prüfpflicht für Heizöltanks
Einige Presseveröffentlichungen der letzten Wochen haben den Eindruck erweckt, es gäbe neue Prüfpflichten für Heizöltanks. Das ist derzeit nicht der Fall: Einige Bundesländer haben im vergangenen Jahr zwar strengere Regeln angestrebt, dafür aber keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Die Länderkammer hat im Mai 2014 eine bundeseinheitliche „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) entschieden – wann diese in dieser Form in Kraft treten wird, ist aber noch ungewiss. Bis dahin gelten die bisherigen Landes-Regelungen unverändert weiter.
Wenn die AwSV in Kraft tritt, gibt es nach jetzigem Stand kaum Änderungen für Ölheizungsbesitzer: Der bereits verabschiedete Text enthält keine verschärften Prüfpflichten für Heizöltanks. Unterirdisch installierte Systeme, Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen sowie oberirdische Tanks, die mehr als 1.000 Liter fassen und sich in Wasserschutzgebieten befinden, werden in den meisten Bundesländern bereits jetzt regelmäßig von Sachverständigen überprüft. Heute wie in Zukunft ist der Betreiber einer Ölheizung für deren Sicherheit verantwortlich.
Quelle IWO